AG 60plus: Info- Treff: „Betreuung, Betreute, Betreuer“

Die SPD- Arbeitsgemeinschaft 60plus hatte am Mittwoch, vom Betreuungsverein Innosozial Warendorf Frau Cornelia Lindstedt, zu Gast. Frau Lindstedt hielt einen Vortrag zum Thema: „Betreuung, Betreute, Betreuer“.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft 60plus Franz Kresimann freute sich, Frau Cornelia Lindstedt, als Referentin für die Informationsveranstaltung gewonnen zu haben.

Rund 40 Interessierte waren zu der Veranstaltung in die AWO- Seniorenbegegnungsstätte in Ahlen, gekommen und wurden von der Referentin umfassend informiert.

Zuständig für die Anordnung einer Betreuung ist das Amtsgericht. Jeder kann hier den Antrag auf Einrichtung einer Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen stellen, der Betroffene selbst, aber auch Familienangehörige. Das Gericht prüft, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dazu fordert es Gutachten an, führt Gespräche mit den Betroffenen und eventuell mit Familienangehörigen.

Wird die Notwendigkeit festgestellt, erfolgt die Einrichtung einer Betreuung für maximal 7 Jahre. Dann wird erneut überprüft. Bestellungen erfolgen für verschiedene Aufgabenkreise. Betreuungen können – auf Antrag des Betroffenen oder des Betreuers – durch das Gericht wieder aufgehoben werden. Außerdem kann der Betreute gegebenenfalls einen Betreuerwechsel beantragen, wenn er damit nicht einverstanden ist, erläuterte Cornelia Lindstedt die rein rechtliche Seite der Betreuung.

Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Nachdrücklich regte Cornelia Lindstedt an eine Betreuungsverfügung zu verfassen, in der festgelegt wird, wer im Falle eines Falles Betreuer werden beziehungsweise nicht werden soll.

Die Referentin führte weiter aus, dass ehrenamtliche Betreuer jederzeit kostenlose Hilfe und Unterstützung bei seinem Betreuungsverein vor Ort findet. Beratungen und fachliche Auskünfte werden während der laufenden Betreuungstätigkeit jederzeit weiterhin kostenlos angeboten.

Als ehrenamtlicher Betreuer hat man einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Diese Aufwendungen können, erstmals ein Jahr nach der Übernahme des Amtes, geltend gemacht werden. Sie können bei der Abrechnung der Kosten zwischen einem pauschalen oder einem tatsächlichem Aufwendungsersatz wählen.

Die Pauschale beträgt zurzeit 399,- € pro Jahr und es muss kein Einzelnachweis über die tatsächlichen Kosten (u. a. Porto, Fahrtkosten, Telefon) eingereicht werden.

Die wieder zahlreich erschienenen Mitglieder und Freunde der Arbeitsgemeinschaft konnten während des Referates von Frau Lindstedt eigene Probleme und Nachfragen ansprechen, woraus sich eine intensive und vertiefende Diskussion entwickelte.

Franz Kresimann.
Vorsitzender AG 60plus Ahlen