Neues Teilhabegesetz wirkt: Selbsthilfe-Organisationen im Kreis Warendorf erhalten Fördermittel

Berlin. Kreis Warendorf. „Die praktischen Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes werden jetzt konkret erfahrbar“, sagt SPD-MdB Bernhard Daldrup, denn „knapp 500.000 Euro bekommt die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für den Aufbau einer „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Mit den Fördermitteln werden Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen unterstützt. Die neue Teilhabeberatung soll im Vorfeld der Beantragung von Leistungen Information und Orientierung geben. Es geht um Beratung von Betroffenen für Betroffene, damit mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen möglich wird. „Das war eines der Ziele des neuen Bundesteilhabegesetzes“, so Bernhard Daldrup, der an der Novellierung des Gesetzes im Bundestag beteiligt war.

„Mit dem Projekt soll die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung gestärkt werden, um eine ihren Wünschen entsprechende Lebensplanung zu ermöglichen“, erläutert Bernhard Daldrup. „Die unentgeltliche Beratung von Menschen mit Behinderung nach dem Prinzip ‚Betroffene beraten Betroffene‘ ist innovativ und wegweisend im Bereich der Teilhabe. Gute Beratung, unabhängig von Leistungsträgern und –erbringern, kann das Recht auf Selbstbestimmung und auf eigenständige Lebensplanung nachhaltig unterstützen.“

Die Förderung der Beratungsstellen basiert auf der Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018. Beantragt wurden die Fördermittel von der LAG Selbsthilfe NRW, der Dachorganisation der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen, gemeinsam mit Selbsthilfe-Organisationen im Kreis Warendorf. Zuwendungsfähig sind insbesondere Personal- und Verwaltungsausgaben inklusive Qualifizierung und Weiterbildung der Beratungspersonen. Der Förderzeitraum besteht vom 1. Januar 2018 bis Ende 2020. Der Kreis Warendorf ist eines von rund 370 bewilligten Projekten bei rund 500 Anträgen, für ein Bewilligungsvolumen von rund 500 Mio. Euro zur Verfügung steht.