Rede der Landtagsabgeordneten Annette Watermann-Krass
Plenarsitzung 20.02.2019
Für Umwelt, Wasser und Bauern – Düngeverordnung endlich wirksam und praxistauglich gestalten!
– es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
Düngeverordnung und kein Ende: So könnte man die Debatten, die wir hier seit einiger Zeit führen, überschreiben.
Klar ist:
Die Nitratbelastung unserer Böden und vor allem des Grundwasser ist an vielen Stellen des Landes deutlich zu hoch. 1/3 der Messstellen zeigen einen zu hohen Nitratanteil an.
Wir haben dazu immer schon gesagt, dass es nicht ausreicht, auf Landesebene nur das Nötigste zu tun und lediglich drei von 14 Maßnahmen aus der Liste in den belasteten roten Gebieten umzusetzen. Die Landesregierung hätte viel früher handeln müssen, dann hätte sie jetzt nicht das Problem mit der EU und müsste ständig nachbessern.
Denn bereits jetzt ist absehbar: Auch die neue Verordnung, die das Kabinett kürzlich verabschiedet hat, reicht gewiss nicht aus, um die Vorgaben aus dem Bund und der EU zu erfüllen und muss schon wieder verworfen werden.
Mich würde interessieren wie die Landesregierung die jetzt im Entwurf erkennbaren Punkte in NRW umsetzen will:
- In den „roten Gebieten“ sollen die geltenden Sollwerte für die Düngebedarfsermittlung künftig um 20 % niedriger liegen als anderenorts.
- Verlangt wird in Zukunft ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen
- sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps.Es wird wieder mindestens ein Jahr vergehen, bis diese und andere neuen Vorgaben hier auf Landesebene ankommen. Die Leitragenden sind die Landwirte, die mal wieder nicht wissen wie sie sich verhalten sollen. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit einfach nicht entschlossen genug gehandelt, um die bestehenden Probleme zu lösen. Im Koalitionsvertrag legen CDU und FDP fest: „Bei der Düngeverordnung wird es keine Verschärfungen über die Länderöffnungsklausel geben“. Diese prinzipielle Verweigerung, stellt die Interessen einer Berufs- und Wählergruppe vor die Anforderung, das Lebensmittel Nr. 1 zu schützen.Und mit der konsequenten Nicht-Beachten der Nitrat-Problematik und dem Hang zu reiner Klientelpolitik im Agrarbereich verspielt die Landesregierung viel.Denn die bisherigen Regelungen haben nicht nur die EU-Nitratrichtlinie verletzt, sondern auch die Reinheit unseres wichtigsten Lebensmittels, Trinkwasser, massiv gefährdet.Sollten wir wie bisher weitermachen mit der Überdüngung, schlagen sich die Folgen vor allem in der Umwelt und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchen nieder. Die Wasserpreise werden steigen, da die Reinigung immer aufwändiger wird.
Denn für die Wasserversorger wird es immer schwieriger und immer teurer, die geforderten Grenzwerte fürs Trinkwasser einzuhalten. Kommt es nicht bald zu einer Reduzierung der Nitrateinträge, müssen die betroffenen Wasserversorger noch zu weiteren kostentreibenden Aufbereitungsmethoden greifen, um das Rohwasser von Nitrat zu reinigen.
Im Ergebnis geht das aber auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kommt in einer Studie zu dem Schluss, dass sich für einen 3 Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus es zu einem Preisanstieg zwischen 19 und 49 Prozent kommen kann.
CDU und FDP betreiben hier also reine Klientelpolitik und schieben die Kosten dafür nicht den Verursachern, sondern der gesamten Gesellschaft zu. Das ist verwerflich, das ist kurzsichtig und das muss schnellstens aufhören.
Vielen Dank!