Pflegebonus und Steuerbefreiung von Corona-Prämien beschlossen

„Diese Woche haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag zwei wichtige Gesetze zur Anerkennung der Leistungen von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie verabschiedet. Wir haben zum einen den Pflegebonus auf den Weg gebracht“, teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup mit, der Mitglied im Kuratorium der St. Josef-Stift Sendenhorst ist.

„Damit würdigen wir die pandemiebedingten Mehrbelastungen in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Ich habe zahlreiche Gespräche mit Beschäftigten im Gesundheitsbereich geführt. Die beiden letzten Jahre waren für alle sehr herausfordernd“, so Daldrup.

„Gleichzeitig haben wir im Rahmen des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes im Finanzausschuss dafür gesorgt, dass der Bonus bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei ist. Im parlamentarischen Verfahren haben wir zudem neben dem Pflegebonus auch tarifvertraglich vorgesehene oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistete Corona-Prämien bis zu diesem Betrag steuerfrei gestellt. Damit erweitern wir den Kreis der von der Steuerfreiheit begünstigten Personen auf die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten“, ergänzt Bernhard Daldrup, der sich als Mitglied im Finanzausschuss für diese Verbesserung eingesetzt hat.

„Besonders die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben in der Corona-Pandemie Außergewöhnliches geleistet und verdienen dafür eine finanzielle Anerkennung. Mit den Maßnahmen honorieren wir diese außergewöhnlichen Leistungen. Unser Ziel bleibt, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für alle durchzusetzen“ so der SPD-Abgeordnete.