Bernhard Daldrup ruft zu Projekten für die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel im Kreis Warendorf auf

Der Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup ruft alle Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf dazu auf, ihre Projektvorschläge für die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel einzureichen. Mit dem Bundesprogramm zur "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" sollen Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung gefördert werden, die einen hohen Beitrag zur Klimaanpassung und zum natürlichen Klimaschutz leisten.

Die Klimaveränderungen stellen eine große Herausforderung für Parks, Gärten und andere Grünflächen dar. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen neue integrierte Ansätze und Lösungen erprobt werden. Daher werden Projekte gesucht, die nicht nur die bestehenden Defizite in Bezug auf Hitzeinseln, Hochwassergebiete und Überflutungsgefahr bewältigen, sondern auch zur Treibhausgasminderung, Temperatur- und Wasserregulierung beitragen. Die Projekte sollten auch die vielfältigen Funktionen von Grün- und Freiräumen berücksichtigen, wie beispielsweise die Gesundheitsvorsorge, soziale Begegnungsorte, Biotopverbund und nachhaltige Mobilität.

„Die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel ist von entscheidender Bedeutung für die klimagerechte Entwicklung der Kommunen im Kreis Warendorf“, betont der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

„Durch die gezielte Entwicklung und Modernisierung von Park-, Grün- und Freiflächen können wir nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels abmildern, sondern auch die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden verbessern. Ich rufe daher alle Kommunen im Kreis Warendorf dazu auf, ihre Projektvorschläge bis zum 15. September 2023 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.“

Die Fördermittel aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds stehen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden gemäß den Vorschriften des Bundeshaushalts gewährt, und die Projektauswahl erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Förderhöhe kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, mit einem Mindestbetrag von 500.000 Euro und einem Höchstbetrag von 6 Millionen Euro.

 

Das Verfahren ist wie folgt vorgesehen:

  • 15. Juni 2023 Veröffentlichung des Projektaufrufs 2023
  • 15. Juni 2023 Bereitstellung des Projektskizzenformulars über das Förderportal easy-Online
  • 15. September 2023 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen über das Förderportal easy-Online
  • 20. September 2023 Fristende zur Einreichung der ausgedruckten Projektskizze in unveränderter und unterschriebener Form (Datum Poststempel)
  • Oktober/November 2023 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR
  • ab Ende November 2023 Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
  • anschließend Veröffentlichung der Auswahl und Information der entsprechenden Kommunen

Hinweise zum Verfahren können dem Merkblatt zum Projektaufruf entnommen werden.

Das Merkblatt und weitere wichtige Dokumente können hier eingesehen werden.

Fragen zum Projektaufruf können direkt an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung per Mail gerichtet werden:
Klima-raeume@nullbbr.bund.de
Betreff: Projektaufruf 2023 – Anpassung urbaner Räume